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Einzelvorschrift
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Normgeber:Landesregierung - Staatskanzlei
Vorschrift:Inhaltsübersicht
Erlassdatum:30.03.2004
Fassung vom:30.03.2004
Gültig ab:01.05.2004
Gültig bis:unbefristet gültig
Quelle:Wappen Niedersachsen
Gliederungs-Nr:11120
Fundstelle:Nds. GVBl. 2004, 107
 



Inhaltsübersicht

Teil A

Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich und Zweck

§ 2

Gleichstellung

Teil B

Landesregierung

§ 3

Ministerpräsidentin, Ministerpräsident

§ 4

Staatskanzlei

§ 5

Ministerin, Minister

§ 6

Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten durch Mitglieder der Landesregierung, sonstige Mitwirkungen

§ 7

Vorbehaltene Angelegenheiten

§ 8

Meinungsverschiedenheiten

§ 9

Kabinettsvorlagen

§ 10

Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung

§ 11

Sitzungen der Landesregierung

§ 12

Beschlüsse der Landesregierung

Teil C

Ministerien

I. Organisation, Führung, Zusammenarbeit

§ 13

Aufgaben, Gliederung, Geschäftsverteilung

§ 14

Projektgruppen

§ 15

Beauftragte

§ 16

Führung, Zusammenarbeit

II. Bearbeitung

§ 17

Eingänge

§ 18

Bearbeitung, Dokumentation

§ 19

Beteiligung, Mitzeichnung

§ 20

Schriftverkehr

§ 21

Zeichnungsbefugnis, Zeichnungsformen

III. Zusammenarbeit oberster Landesbehörden

§ 22

Zusammenarbeit der Ministerien, Mitzeichnung

§ 23

Zusammenarbeit in Bundesratssachen

§ 24

Zusammenarbeit mit Beauftragten

§ 25

Interministerielle Arbeitskreise

§ 26

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

§ 27

Beteiligung des Landesrechnungshofs

IV. Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen

§ 28

Nachgeordnete Behörden

§ 29

Bund, Länder, Europäische Union

§ 30

Diplomatische und konsularische Vertretungen

§ 31

Beteiligung von Verbänden und sonstigen Stellen

V. Zusammenarbeit mit dem Landtag

§ 32

Teilnahme an Sitzungen des Landtages, seiner Ausschüsse sowie an Fraktionssitzungen und -arbeitskreisen

§ 33

Kleine Anfragen zur schriftlichen oder mündlichen Beantwortung, Große Anfragen

§ 34

Entschließungen, Beschlüsse zu Eingaben

§ 35

Anträge aus der Mitte des Landtages

§ 36

Vorlagen an den Landtag

§ 37

Unterrichtung des Landtages

Teil D

Normsetzung, Verkündung

§ 38

Gesetzesfolgenabschätzung

§ 39

Begründung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe

§ 40

Normprüfung, Rechtsvereinfachung

§ 41

Rechtsförmlichkeit

§ 42

Ausfertigung, Verkündung

§ 43

Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsblätter

Teil E

Schlussbestimmungen

§ 44

In-Kraft-Treten


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